Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der Sportpark Kelkheim bemüht, seine Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.sportpark-kelkheim.de/ veröffentlichte Webseite der Sportpark Kelkheim GbR.


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.06.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Die folgenden Punkte entsprechen den derzeitigen Standards einer barrierefreien Webseite:

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrundfarbe.
  • Links heben sich farblich von sonstigem Text ab.
  • Es werden gut lesbare, serifenlose Schriften verwendet.
  • Für Überschriften, Fließtexte und Tabellen werden Formatvorlagen verwendet.
  • Wir achten bei Texten auf gute Verständlichkeit und eine einfache Sprache.
  • Bilder haben einen beschreibenden Alternativtext.
  • Die Navigation ist klar und einheitlich.
  • Externe Links und PDF-Links erhalten einen Linktitel.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und daher nicht barrierefrei:

  • PDFs sind aktuell noch nicht Barrierefrei, werden jedoch in naher Zukunft überarbeitet.
  • Die Inhalte des Zahlungsanbieter Payrexx fallen nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, da sich deren Hauptsitz nicht in der EU sondern der Schweiz befindet.
  • Es sind Video Elemente vorhanden, die noch nicht mit Transripten und synchronisierten Untertiteln versehen wurden. Dies wird in naher Zukunft nachgeholt werden.
  • Auf der Mini-Ninja-Seite und der Rhein Main Cup-Seite werden Java Script Elemente verwendet um das Vergrößern der Bilder zu ermöglichen, was auf andere Weise nicht möglich wäre.
  • In der mobilen Ansicht versteckt sich die Navigationsleiste hinter einem Menü-Button (drei horizontale Striche). Dieser Button ist ein Java Script Element und evtl. nicht von jedem Gerät bedienbar.
  • Bei den Anmeldeformularen für die Kids Camps ist ein Java Script aktiv um die Formulare dem gewählten Camp anzupassen. Die Formulare sind Barrierefrei, das Java Script Element nur im Hintergrund, dennoch kann es zu Fehlermeldungen auf verschiedenen Geräten kommen.
  • Ebenfalls gibt es bei den Formularen ein Java Script Element welches das Formular je nach gewählter Kinderanzahl erweitert. Dabei entsteht die selbe Situation wie oben genannt.


3. Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.06.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 29.08.2024 überprüft.
 

4. Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sollte Ihnen etwas auffallen das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, dann teilen Sie uns dies gerne mit an info(at)sportpark-kelkheim.de. Wir versuchen schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten.

5. Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach deinem Feedback über das oben genannte Formular keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Du hast nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht dich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen

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