Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Sportpark Kelkheim ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes
(L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.sportpark-kelkheim.de/ .


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Punkte entsprechen den derzeitigen Standards einer barrierefreien Webseite:

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrundfarbe.
  • Links heben sich farblich von sonstigem Text ab.
  • Es werden gut lesbare, serifenlose Schriften verwendet.
  • Für Überschriften, Fließtexte und Tabellen werden Formatvorlagen verwendet.
  • Wir achten bei Texten auf gute Verständlichkeit und eine einfache Sprache.
  • Bilder haben einen beschreibenden Alternativtext.
  • Die Navigation ist klar und einheitlich.
  • Externe Links und PDF-Links erhalten einen Linktitel.

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDFs sind aktuell noch nicht Barrierefrei, werden jedoch in naher Zukunft überarbeitet.
  • Die Inhalte des Zahlungsanbieter Payrexx fallen nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, da sich deren Hauptsitz nicht in der EU sondern der Schweiz befindet.
  • Es sind Video Elemente vorhanden, die noch nicht mit Transripten und synchronisierten Untertiteln versehen wurden. Dies wird in naher Zukunft nachgeholt werden.
  • Auf der Mini-Ninja-Seite und der Rhein Main Cup-Seite werden Java Script Elemente verwendet um das Vergrößern der Bilder zu ermöglichen, was auf andere Weise nicht möglich wäre.
  • In der mobilen Ansicht versteckt sich die Navigationsleiste hinter einem Menü-Button (drei horizontale Striche). Dieser Button ist ein Java Script Element und evtl. nicht von jedem Gerät bedienbar.
  • Bei den Anmeldeformularen für die Kids Camps ist ein Java Script aktiv um die Formulare dem gewählten Camp anzupassen. Die Formulare sind Barrierefrei, das Java Script Element nur im Hintergrund, dennoch kann es zu Fehlermeldungen auf verschiedenen Geräten kommen.
  • Ebenfalls gibt es bei den Formularen ein Java Script Element welches das Formular je nach gewählter Kinderanzahl erweitert. Dabei entsteht die selbe Situation wie oben genannt.


3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.06.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 29.08.2024 überprüft.
 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollte Ihnen etwas auffallen das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, dann teilen Sie uns dies gerne mit an info(at)sportpark-kelkheim.de. Wir versuchen schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügend nachkommt, können Sie sich an denSportpark wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten
finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Sportpark nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragter Andreas Winkel
c/o Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Postfach 31 40
65021 Wiesbaden
LBB(at)hsm.hessen.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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